Hebezeugprüfung

Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten, vom Wagenheber über die Hebebühne bis hin zum Kran fallen samt allem möglichen Zubehör unter die Hebezeuge. Da von diesen, gerade wenn sehr schwere Lasten bewegt werden, eine erhebliche Unfallgefahr ausgeht, müssen sie nicht nur vor jeder Benutzung einer Sichtkontrolle unterzogen werden, sondern gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regel 100-500 und DGUV-Vorschrift 54 „Winden, Hub und Zuggeräte“ mindestens einmal jährlich durch eine “befähigte Person”, also einen Sachkundigen, geprüft werden. Prüfpflichtig sind dabei alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb, d.h. auch Ketten, Seile, Bänder, Traversen usw. Geprüft werden unter anderem die Vollständigkeit der Hebezeuge, die Wirksamkeit und Eignung der dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen, der allgemeine Zustand des Gerätes inklusive Tragmittel, Rollen und allem anderen, das zur Tragkonstruktion dazugehört. Das Prüfungsintervall wird in Abhängigkeit von den jeweiligen Einsatzbedingungen (Einsatzzeiten, erhöhter Verschleiß, Korrosion, Hitzeeinwirkung, erhöhte Störanfälligkeit etc.) auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durch den Sachverständigen festgelegt. Bei den regelmäßigen Hebezeugprüfungen handelt es sich in der Regel um Sicht- und Funktionskontrollen, wobei zur Beurteilung kritischer Bauteile eine Demontage erforderlich werden kann.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Knowhow bei der Prüfung Ihrer Hebezeuge jedweder Art. Unsere qualifizierten und erfahrenen Experten führen diese gemäß den gültigen Normen und Vorschriften durch und sorgen natürlich auch für die dazugehörige Dokumentation, die Anbringung der Prüfplaketten usw. Auf diese Weise werden Ausfallzeiten reduziert, Unfälle vermieden und der Versicherungsschutz bleibt erhalten.

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