Leiterprüfung
Leitern, Tritte u.Ä. sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Folglich sind alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern tragbare Leitern oder Tritte zur Verfügung stellen, dazu verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen, um das Unfallrisiko, das allein aufgrund der erhöhten Arbeitsposition groß ist, zu minimieren.
Die Leiterprüfung erfolgt gemäß DGUV-Vorschrift 208-216 und muss mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen/eine „befähigte Person“ durchgeführt werden. Die genauen Prüffristen werden allerdings durch eine vom jeweiligen Unternehmen beauftragte Person, die nachweislich über die notwendige Sachkunde verfügt, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt. Dabei spielen die Benutzungshäufigkeit, die Art der Beanspruchung sowie die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei zurückliegenden Prüfungen eine Rolle.
Die Überprüfung von Leitern, Tritten usw. erfolgt anhand einer detaillierten Checkliste. Untersucht wird dabei z.B. ob Verschleiß, Verformungen und andere Beschädigungen aufgetreten sind oder ob Bauteile, Zubehör oder Piktogramme fehlen. Stellt der Prüfer dabei Mängel fest, werden diese im Prüfprotokoll festgehalten und müssen danach schnellstmöglich behoben werden. Anschließend muss eine erneute Prüfung erfolgen, bevor die betreffende Leiter wieder benutzt werden darf.
Wir übernehmen gerne im laufenden Betrieb die Prüfung Ihrer Leitern, herstellerunabhängig und für alle Arten von Leitern, Tritten etc. Unsere zertifizierten und erfahrenen Sachkundigen ermitteln die Prüfintervalle, erstellen Prüfprotokolle, bringen Prüfplaketten oder bei Bedarf auch Piktogramme an, erstellen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Leitern. So können Sie sicher sein, dass alle geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beachtet werden und Sie sich damit gegen eventuelle Regressforderungen bei Unfällen absichern.