Regalprüfung
Gewerblich genutzte Regale müssen gemäß DIN EN 15635 und DGUV 108-007 regelmäßig geprüft und Schäden beseitigt werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden bzw. auch anderer Gegenstände in Lagern, betrieblichen Werkstätten, Verkaufsräumen usw. zu gewährleisten.
Grundsätzlich bezieht sich die Prüfpflicht auf alle Arten von Regalen, vor allem auf Schwerlastregale, die Lasten bis zu 4000 kg aufnehmen müssen. Dazu zählen beispielsweise Kragarm-, Paletten-, Weitspann-, Fachboden-, Büro-, Durchlaufregale etc.
Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle durch einen dafür geschulten Mitarbeiter ist eine Expertenkontrolle im zeitlichen Abstand von maximal 12 Monaten verpflichtend. Diese jährliche Regalinspektion, offiziell als „regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ bezeichnet, muss durch einen gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) ausgebildeten Regalprüfer durchgeführt werden, der über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügt. Geprüft wird dabei, ob die Regale entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurden, ob sie lotrecht stehen, ob die Lasten gleichmäßig verteilt sind und die zulässige Maximalbelastung nicht überschritten wird, ob es Schäden gibt und vieles mehr.
Werden bei einer Regalprüfung Schäden oder Fehler festgestellt, muss eine Einteilung in Gefahrenstufen folgen. Gefahrenstufe Grün bedeutet, dass die Schäden/Mängel an den Bauteilen (die auf jeden Fall gekennzeichnet werden müssen) noch gering sind und eine Überwachung vorerst ausreicht. Gefahrenstufe Orange kennzeichnet eine gefährlichere Beschädigung, die aber noch nicht so schwerwiegend ist, dass sofort gehandelt werden muss. Spätestens aber wenn das beschädigte/mangelhafte Regal entladen ist, muss es umgehend repariert werden. Bei Gefahrenstufe Rot hingegen muss das so eingestufte Regal sofort entlastet werden und so lange unbenutzt bleiben, bis die gravierenden Schäden repariert bzw. das Regal ersetzt wurde. Eine Fehlerbehebung muss immer dokumentiert werden, ebenso wie ein anschließend auszuführender Standsicherheitsnachweis.
Setzen Sie bei Ihrer jährlichen Regalprüfung auf unsere qualifizierten Mitarbeiter. Diese sind nicht nur gut ausgebildet und kennen sich mit den aktuellen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und Anforderungen der Berufsgenossenschaften aus, sondern bringen auch viel praktische Erfahrung mit und gehen bei der Regalprüfung so vor, dass Ihr Tagesgeschäft dabei wenig bis gar nicht beeinträchtigt wird.