PSAgA-Prüfung

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen vor jeder Verwendung per Sichtprüfung hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Darüber hinaus ist jedes Unternehmen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 112-198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und BGR 112-199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) verpflichtet, seine im Einsatz befindlichen PSAgA mindestens einmal jährlich durch einen nach DGUV 312-906 ausgebildeten Sachkundigen prüfen zu lassen. Geprüft werden dabei alle Teile der PSAgA, also Abseilgeräte, Anschlageinrichtungen, Auffanggurte, Band- und Rundschlingen, Haltegurte und -systeme, Falldämpfer, Helme, Verbindungselemente usw., auf Unversehrtheit, Verschleiß und Funktionsfähigkeit, aber auch auf maximale Benutzungsdauer gemäß Herstellerangaben. Profitieren Sie von unserem herstellerunabhängigen PSAgA-Prüfservice. Unsere qualifizierten und erfahrenen Experten kommen dafür zu Ihnen in den Betrieb bzw. zu Ihren Mitarbeitern an deren Einsatzort. Sie können uns Ihre PSAgA aber auch als Paket zusenden und wir schicken diese nach Prüfung auf dem gleichen Wege zurück. Natürlich übernehmen unsere Sachkundigen nicht nur die Prüfung an sich, sondern auch die dazugehörige Dokumentation und auf Wunsch auch die Inventarisierung Ihrer PSAgA. Damit diese immer in Ordnung ist und Ihre Mitarbeiter von womöglich schlimmen Unfällen verschont bleiben.

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