Schlauchprüfung

Schlauchleitungen sind Betriebsmittel und unterliegen somit Arbeitsschutzgesetz und
Betriebssicherheitsverordnung. Sie sind gemäß DGUV-Regel 113-020 nach der Montage vor der erstmaligen
Benutzung zu prüfen, aber auch außerordentlich nach Unfällen, längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung
oder besonderen beanspruchenden Ereignissen wie Kollisionen, Naturereignissen oder Überhitzungen.
Ebenso sind regelmäßige Überprüfungen, mindestens alle zwölf Monate bzw. bei besonderer
Beanspruchung, vorhergehenden Schäden u.Ä. in kürzeren Zeitabständen, durchzuführen. All diese
Kontrollen dürfen nur durch eine „befähigte Person“, also einen entsprechend ausgebildeten und
zertifizierten Fachmann, erfolgen. Die Schläuche werden dabei mittels Sicht- und Funktionskontrolle auf
ordnungsgemäße Installation, Vorhandensein der Kennzeichnungen, Schäden, Verschleiß, maximale
Verwendungsdauer etc. geprüft. Also all das, was für den sicheren Betrieb von Bedeutung ist.

Gerne übernehmen wir für Sie die Überprüfungen Ihrer Schlauchleitungen, ohne Ihr Tagesgeschäft zu sehr
zu stören. Unsere ausgebildeten Mitarbeiter verfügen nicht nur über das entsprechende Knowhow,
sondern auch über viel Erfahrung und wissen genau, was zu tun ist, um die Schlauchprüfungen gemäß den
geltenden Normen und Vorschriften inklusive aller notwendigen Zertifizierungen und Dokumentationen
vorzunehmen. So ist gewährleistet, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachkommen.

Sie wollen mehr erfahren? Dann sprechen Sie uns einfach an!